Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung: Grundsteuer und Gewerbesteuer


Im Vorjahr hat die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld für die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) u.a. die Bescheide über die Erhebung 2025 der

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke),
  • Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke – unbebaute, Wohn-, Geschäftsund Betriebsgrundstücke etc.)
  • Gewerbesteuer

an die Steuerpflichtigen versendet.

Diese stellen grundsätzlich mehrjährige Abgabenbescheide (Dauerbescheide) dar und gelten solange weiter, bis ein neuer Bescheid zugeht. Ein solcher wird nur erstellt, wenn sich Änderungen zB. durch eine neue Satzung ergeben.

Zahlungsaufforderung

Die Steuern und Abgaben sind regelmäßig zu den Terminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Steuerpflichtige werden aufgefordert, diese zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben, unter Angabe der Buchungsnummer auf eines der auf dem Bescheid angegebenen Bankkonten der Verbandsgemeinde Lingenfeld zu überweisen oder einzuzahlen.

Soweit der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt, wird der fällige Betrag zum jeweils festgesetzten Termin eingezogen.

Gerne kann der Verwaltung vor der Fälligkeit noch ein SEPA-Lastschriftmandat zugeleitet werden. Das ausgefüllte Mandat kann im Original bei der Verbandsgemeindekasse Lingenfeld eingereicht oder per Mail an sepa@vg-lingenfeld.de gesendet werden.

SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

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