
Nach § 21 Absatz 1 der Landeswahlordnung (LWO) muss der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen von dem Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Gleiches gilt bei einer Beantragung per Fax oder E-Mail. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht allein, genügt nach einer Mitteilung des Landeswahlleiters den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht, da das Stimmrecht ein höchstpersönliches, subjektives-öffentliches Recht eines jeden Staatsbürgers ist, das insoweit weder verzicht- noch auf einen anderen übertragbar ist.
Gemäß § 22 Absatz 5 Satz 3 LWO dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich auch nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.

Online
Wahlschein und Briefwahlunterlagen online beantragen über das landesweite Portal OLIWA

Per E-Mail
Pflichtangaben:
• Vorname/n, Familienname
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)

Vordruck per Post
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten, befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Per Fax
Antragsformular ausfüllen, das Ihnen mit ihrer Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde (Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung) ausgefülltes Blankformular per Fax an 06344/509-199

Formular
Dieses Formular können Sie ...
persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld abgeben
eingescannt per E-Mail an briefwahl@vg-lingenfeld.de
in einen frankierten Umschlag per Postversand
Weitere Informationen:
- Briefwahlunterlagen | Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Briefwahl-Informationen und Hinweise | Verbandsgemeinde Lingenfeld
- ABC des Wahlrechts . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
- Recht . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
- Landeslisten und Wahlkreisbewerbungen . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
- Wahlkreise . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
- Daten und Fakten zu den Wahlkreisen . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz



