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NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Rheinland-Pfalz


Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans beginnt.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan.

Wie kann Ich mich online beteiligen und eine Stellungnahme abgeben?

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen. Dort haben Sie auch Zugriff auf alle vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne, darunter auch der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Lingenfeld.

 Online-Beteiligung 

Download:

Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 28.02.2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Hinweis: Stellungnahmen, die nach dem 28.03.2023 abgegeben werden, können bei der Entwurfserstellung unberücksichtigt blieben.


Bekanntmachung der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert gemäß der geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022 und gibt den Kommunen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Alternativen zur Beteiligung über die Online-Plattform: 

  • Stellungnahme per Mail
  • Stellungnahme per Post

Landesamt für Umwelt

Kaiser-Friedrich-Straße 7

Referat 26

55116 Mainz

lfu.rlp.de/de/startseite/

Was ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. 

Was beinhaltet der Lärmaktionsplan?

Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNV, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten.


Quelle:  Deutsches Institut für Urbanistik (difu.de)