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Bürgerbüro

Neureglung für Pass- und Ausweisdokumente tritt in Kraft: Ab 1. August 2025 keine Ausnahmen mehr


Diese Neuregelung verfolgt das Ziel, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so einfach und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten – mit nur einem notwendigen Behördengang zum Bürgerbüro. Papierbasierte Fotos entfallen, um unter anderem Qualitätsverluste beim Einscannen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte Lichtbilder ab dem 01.08.2025 nicht mehr angenommen werden.

Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung neuer Führerscheine oder Fischereischeine gilt die Neuregelung nicht! Es müssen weiterhin papierbasierte biometrische Passbilder mitgebracht werden!


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Wichtiger Hinweis: Bei der Erstellung von Passbildern für Kinder können verschiedene Herausforderungen auftreten. Leider lässt sich die Anfertigung von Passbildern bei Kindern dadurch nicht immer gewährleisten, da spezifische Anforderungen je nach Alter/ Größe variieren können.


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