Was ist eine Bauakte?
Zu einer Bauakte gehören alle relevanten Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück erstellt wurden. Dazu zählen insbesondere:
- die Baugenehmigung
- genehmigte Baupläne
- Flächenberechnungen
- Baubeschreibung
- Statik und andere relevante Dokumente.
Diese Unterlagen sind von großer Bedeutung, wenn Sie Informationen zu einem Bauvorhaben benötigen oder Einsicht in die Planung und Genehmigung eines Gebäudes nehmen möchten.
Wo sind die Bauakten zu finden?
Alle Bauakten seit dem Jahr 1950 werden im Archiv der Kreisverwaltung Germersheim aufbewahrt. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit für die Bauakteneinsicht bei der Kreisverwaltung liegt. Für die Einsichtnahme und die Anforderung von Kopien wenden Sie sich daher bitte direkt an die Kreisverwaltung.
Wie beantrage ich die Bauakteneinsicht?
Die Einsicht in die Bauakte sowie die Anfertigung von Kopien ist in der Regel gebührenpflichtig. Um eine Bauakte einzusehen oder Kopien anzufordern, benötigen Sie einen schriftlichen Antrag. Diesen können Sie ganz einfach auch per E-Mail stellen.
Im Antrag sollten Sie die folgenden Informationen angeben:
- Vollständiger Name und Adresse des Antragsstellers
- Bezeichnung des Anwesens (inkl. Adresse)
- Konkrete Unterlagen, die Sie benötigen
- Falls Sie nicht der Eigentümer des Anwesens sind: eine Legitimation oder Vollmacht des Eigentümers.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an folgende E-Mail-Adresse: uba@kreis-germersheim.de
Gebühren für die Bauakteneinsicht
Die Akteneinsicht ist mit den folgenden Gebühren verbunden:
- Digitale Übersendung der Akte: ab 30,00 €
- Übersendung in Papierform: ab 30,00 €, zuzüglich Kopiergebühren:
- A4: 0,13 € pro Seite
- A3: 0,15 € pro Seite
- A0: 4,00 € pro Seite