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Warnung vor betrügerischen E-Mails



Achtung – Keine Zahlungen leisten:  Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet keine Einkommensteuererklärungen. Daher setzt es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein. Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Empfänger die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die geforderten Handlungen eingehen.

Schutzmaßnahmen:

  • Überprüfen Sie den Absender der E-Mail sorgfältig. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail verschickt.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen


Quelle: Pressemeldung LfSt RLP, PM31

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