cubes with the word "news" on a newspaper

NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Wahlen

Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte


Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld weist im Zusammenhang mit der Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 daraufhin, dass blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben können.

Die Stimmzettelschablonen für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverein Rheinhessen e.V. ausgegeben.

Zur Orientierung ist bei allen amtlichen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Dieses Merkmal versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit ist bei allen Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.

Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – beim Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V anfordern. 

Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V

+49 2637 9441375


Weitere Informationen:


Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an unser Wahlamt.

Keine Abteilungen gefunden.



Was ist eine Stimmzettelschablone? 

Eine Stimmzettelschablone ist ein Hilfsmittel, mit dem blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können. Zum Justieren der Stimmzettelschablone sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies lässt keinerlei Rückschlüsse auf das einzelne Wahlverhalten der Wählenden zu. Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist. Der Bezug ist kostenlos.

                              Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 2 BWO