Ortsgemeinde Lustadt

Bebauungsplan „Altortbereich-Unterdorf"


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB} wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortbereich - Unterdorf' der Ortsgemeinde Lustadt, bestehend aus der Planzeichnung (Stand Januar 2026), den textlichen Festsetzungen (Stand Januar 2026), der Begründung (Stand Januar 2026) und dem Fachbeitrag Naturschutz (Stand Mai 2025) zur frühzeitigen Bekanntmachung veröffentlicht wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

02.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    In der Ortsgemeinde Lustadt, in der Gemarkung Niederlustadt besteht entlang der Unteren Hauptstraße, der Lohngasse, der Heidengasse, der Holzgasse und der Kehrstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus­Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Lustadt handelt, kann dieser auch als sog. "Altortbereich" bezeichnet werden. Im  östlichen  Bereich  des zukünftigen  Geltungsbereichs des Bebauungsplans ,Altortbereich - Unterdorf'  besteht  der  rechtskräftige Bebauungsplan „Holzgasse- Lindenstraße", welcher aus dem Jahr 1995 stammt. Dieser legt für den Geltungsbereich ein Dorfgebiet fest. Insbesondere werden Maß und Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die Gestaltung der baulichen Anlagen geregelt. Jedoch sind diese Festsetzungen für eine nachhaltige und städtebaulich sinnvolle Gebietsentwicklung nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Lustadt kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Lustadt.  

    Ziel des Bebauungsplans ,Altartbereich - Unterdorf' ist, vordergründig eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln. Zudem soll ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen geschaffen werden. Eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung soll durch die im Bebauungsplan aufgeführten planerischen Ziele und Vorgaben erreicht werden. Daher hat der Ortsgemeinderat Lustadt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ,Altortbereich - Unterdorf' in seiner Sitzung am 14.12.2023 gefasst.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral in der Gemarkung Niederlustadt der Ortsgemeinde Lustadt entlang der Unteren Hauptstraße zwischen der Holzgasse/ Lindenstraße und der Lohngasse bzw. Raiffeisenstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10,69 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 3, 4/1, 4/2, 6, 8/3, 9/1, 1112, 11n, 1110, 1119, 12, 1511, 1512, 11, 1011, 2014, 20n, 2010, 2019, 21, 2115, 2116, 21/8, 25/1, 27/1, 31, 32, 32/2, 33/1, 34/5, 36, 37, 38/1, 39, 40/1, 40/3, 41/4, 42, 44/1, 45/2, 46, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46ll, 47, 48, 49, 50, 51/2, 51/3, 52/1, 54/1, 54/2, 57/1, 59, 61, 62, 66/1, 68,  70/1, 70/2, 71/1, 73, 75/3, 75/4, 75/5, 77/2, 77/1, 78, 79/3, 79/4, 79/5, 80, 80/4, 80/5, 80/6, 81/1, 83, 84, 90, 90/1, 188/3, 190, 191, 192, 193/2, 194, 196, 200/3, 205, 206, 207/1, 207/2, 208, 209, 210, 211/2 {Straße  „Lohngasse"), 211/4 {Straße „Heidengasse"), 211/11 {Straße „Holzgasse"), 211/13, 211/14 (Straße ,,Untere Hauptstraße"), 212/1, 212/2, 213, 215, 217/1,  219/1,  220/1,  220, 222, 224, 226,  227, 229/1, 230/1,  232/1,  234/1,  234/2,  235, 236, 237, 237/2,  238,  239, 240, 241/1, 241/2, 245/3, 245/4, 247/2, 247/3, 248/1, 250/2, 250/3, 250/4, 251/1, 251/2, 252, 252/2, 252/6, 252ll {Straße „Heidengasse"), 253/1,  253/2,  253/3,  254/1, 254/2, 255, 256/1, 256/2,  257, 258, 259, 260, 262, 266, 267, 268/2,  268/3,  269, 271,  280, 282, 283/1, 285, 287, 288, 290, 291, 292,296,299, 300/2, 300/3, 301/1, 302/1, 305/3, 305/4 {Straße „Heidengasse"), 307 {Fußweg „Heidengasse"), 315, 1330/3, 1330/4, 1330/5, 1330/8, 1331, 1332/1, 1334, 1336, 1338, 1339, 1339/2, 1339/3, 1340/1, 1342, 1343, 1343/2, 1345, 1346/1, 1350, 1351, 1360/1, 1364, 1368/2, 1372/1, 1372/2, 1379, 1380, 1381, 1382/1, 1388, 3404, 3406/1, 3407/8 {Straße „Holzgasse") sowie eine Teilfläche der Flurstücksnummern 58/4, 211/18 {Straße „Lindenstraße"), 332/3 (Straße ,,Heidengasse"), 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3") der Gemarkung Niederlustadt.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Fist-Nr.) 1418, 1416/2, 1416/6, 1416/7, 1413/6, 1405, 1558/1, 1560/2, 1561/3, 1399/4, 1397, 1396, 1393/1, 1391, 1383, 1385/4 und 1385/3, 
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Fist-Nr. 1385/3, 
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1385/4, 
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Fist-Nr. 1390, 
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1389,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1438 (Straße „Am Sträßel") und 1438/4, 
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1688/5, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1689/4, 1683/4, 1690/4, 1692/4, 1693/4, 1694/6, 1694/10 und 1695/4, 
    • Querung der Flst.-Nr. 58/4 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze 57/1, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.1697 /6, 1698/4, 1699/4, 1700/4, 1701/4, 1702/4, 1703/4, 1704/4, 1705/4, 1706/4, 1707/3, 1709/2, 1710, 1711, 1712, 1713, 1713/2, 1714 und 101/7, 
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 85, 
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 93/1 und 88, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Fist-Nr. 91/2, Querung der Flst.-Nr. 211/18 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze 90, 
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 183/2 und 186,

    Im Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 188/4,
    • Querung der Flst.-Nr. 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3") in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 188/4,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3"), durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3402/3,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3405/2, durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3405/1,
    • Querung   der  Flst.-Nr.   3406/1 in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 210,

    Im Süden

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummern 413/3, 414/2, 416/2, 418/2 und 420/4,
    • Querung der Flurstücksnummern 430/2, 431 und 431/2 in Ost-West-Richtung auf Höhe der Hinterkante des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit der
      Flurstücksnummer 429/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummern 432/2, 435/4, 437/2, 436, 438/5, 439 und 438/3,
    • Querung der Flurstücksnummer 443/6, 443/4 und 466 in Ost-West-Richtung auf Höhe der Hinterkante der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 439,
    • Querung der Flurstücksnummer 450/6, 450/7, 452, 452/2 und 456/1 in Ost-WestRichtung auf Höhe der Hinterkante des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit den Flurstücksnummern 458/4,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 450/7,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 454/3,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 461/3
    • Querung der Flurstücksnummer 461/3 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 456/1,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 465/1, 463, 467/5, 468/2 und 470,

    Im Westen

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5165/1, 5162, 5161 (Straße ,,Holzgasse"), 316,314, 313,312,311,310,309, 308/2 und 308/1, 
    • Querung der Flst.-Nr. 332/3 in Ost-West-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 305/4 (Straße „Heidengasse"), 
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 305/6 (Straße „Heidengasse") und 305/5, 
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 304, 
    • durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 303, 
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 294/4 (Gewässer „Hofgraben"), 
    • durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 359 (Straße ,,Raiffeisenstraße"),
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1329/2 (Straße ,,Untere    Hauptstraße")

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Lustadt, den 28.01.2025

Hardardt

Ortsbürgermeister