Die Ortsgemeinde Schwegenheim ist Eigentümerin des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 7868/21, welches nördlich und östlich an die Wohnbebauung des Gebietes „Oberer Waldacker“ angrenzt. Teile hiervon wurden u.a. an die angrenzenden Anlieger für eine Gartennutzung verpachtet. Bei der Verpachtung wurden bauliche Anlagen und deren Nutzungen ausgeschlossen. Insgesamt handelt es sich hier aktuell um eine Pachtfläche von ca. 4.200 m².
Die verpachteten Grundstücksteile verfügen hierbei über unterschiedliche Tiefen von ca. 5 – 10 m. Das vorgenannte Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Oberer Waldacker“ der Ortsgemeinde Schwegenheim sowie dessen Änderungen. Für die vorgenannten Flächen ist insbesondere der 2. Änderungsplan zum Bebauungsplan „Oberer Waldacker“ einschlägig geltend, welcher u.a. für die nördlichen und östlichen Flächen geänderte Festsetzungen trifft. Ein Ziel des 2. Änderungsplanes war eine rechtliche Regelung zu schaffen, welche eine Gartennutzung in diesem rückwärtigen Bereich ermöglicht.
Im Rahmen der 2. Änderung wurde die nördlich an die Wohnbebauung angrenzende Fläche als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie der östlich an die Bebauung angrenzende Bereich als Grünfläche mit Bindung für Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Möglichkeit für Grünpflanzungen und den Erhalt von Grünpflanzen. Eine Festsetzung über die Zulassung von baulichen Anlagen wurde nicht getroffen. Unter baulichen Anlagen sind u.a. Einfriedungen, Versiegelungen, Gartenhäuser, Schwimmbäder, Carports, Garagen, etc. zu verstehen. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberer Waldacker 2. Änderung“ und den Regelungen innerhalb der Pachtverträge wurden unterschiedliche bauliche Anlagen errichtet.
Dies hat zur Folge, dass die grünordnerischen Festsetzungen zur reinen Gartennutzung nicht mehr eingehalten sind. Die Ortsgemeinde beabsichtigt daher, die betroffenen nördlichen und östlichen Grundstücksteile an die angrenzenden Eigentümer der jeweiligen Wohnbaugrundstücke zu veräußern und diese Flächen im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Waldacker, 4. Änderung“ als private Grünfläche / Hausgärten auszuweisen. Damit soll erreicht werden, dass die baulichen Anlagen zum Teil legalisiert werden und u.a. die bestehenden Einfriedungen erhalten bleiben können. Aus diesem Grund hat der Ortsgemeinderat Schwegenheim in seiner Sitzung am 19.09.2023 die 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Oberer Waldacker, 4. Änderung“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB wurde im Zeitraum vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 durchgeführt.