Verbandsgemeinde Lingenfeld

Änderung des Flächennutzungsplans


Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348). 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur oben genannten Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Entwurfs im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

11.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen



Das Erfordernis der hier in Rede stehenden Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der Planungsabsicht der Verbandsgemeinde Lingenfeld die Änderungsbereiche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. 

Aufgrund von festgestellten Zielkonflikten wurden jedoch vier Änderungsbereiche (bestehend aus sieben Flächen) von der Genehmigung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans ausgenommen. Zwischenzeitlich wurde der Einheitliche Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar geändert, wobei die Vorrangausweisungen für die hier betreffenden Änderungsbereiche aufgehoben und somit die Zielkonflikte ausgeräumt wurden. Da die Planungsabsicht der Verbandsgemeinde Lingenfeld für die Änderungsbereiche gegen- über der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans unverändert ist sollen die in der Gesamtfortschreibung bereits vorgesehenen Flächendarstellungen nun aufgenommen werden.

Die Lage der Änderungsbereiche kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden:

Änderungsbereiche, rote Markierung


Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (FNP) unberücksichtigt bleiben können. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim Bauamt der Verbandsgemeinde Lingenfeld vorgebracht werden. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 Abs.2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Lingenfeld, den 29.04.2026

Leibeck, Bürgermeister