Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur oben genannten Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Entwurfs im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom
11.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026
Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten Rathaus:





