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zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
    geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau Marion GeierStellvertretende Büroleiterin und stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 1.1