zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Marion GeierStellvertretende Büroleiterin und stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 1.1