Wahlamt
Sonstige Angaben
- Durchführung von Wahlen
- Durchführung von Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen
Öffnungszeiten
montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr
Zuständigkeiten
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Ausschluss von Europawahl
- Bankverbindung
- Briefwahl beantragen
- Bürgermeisterwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Ergebnis der Europawahl feststellen
- Europawahl durchführen
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wahlvorstand
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- wählbare Personen zur Europawahl
- zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Anmerkungen
Auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de haben wir alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht sowie zur Beantragung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit online Wahlschein- und Briefwahlunterlagen zu beantragen.