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Bürgergeld

Bürgergeld 2023- Fragen und Antworten


Arbeitslosengeld II wird abgelöst durch Bürgergeld.

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es tritt es an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt. ,

Quelle: buerger-geld.de

Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt:

  • In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. 
  • In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.


Wie erhöht sich der Regelsatz im kommenden Jahr?

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte. Auf der Bürgergeld-Lexikonseite der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Bürgergeld.

Der höhere Regelsatz zum Bürgergeld wird automatisch ausgezahlt zum 1. Januar 2023. 


Das Jobcenter Rheinland-Pfalz informiert über die Neuerungen und Änderungen.

Die Jobcenter in Rheinland-Pfalz weisen darauf hin, dass die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt werden. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig.

Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Die Änderungsbescheide zur Regelsatzerhöhung werden noch im Dezember erstellt. Allerdings kann der Versand bis in den Januar hineinreichen,

betont Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland. 

Mit Einführung der Bagatellgrenze schaffte der Gesetzgeber eine Erleichterung sowohl für die Jobcenter als auch für unsere Kundinnen und Kunden. Beträge bis zur Höhe von 50 Euro müssen nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden. Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestaltet. Durch die automatische Umstellung sei beim Wechsel zum Bürgergeld weder eine persönliche Vorsprache noch ein Telefonat mit dem zuständigen Jobcenter erforderlich. Auch, wenn man an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, ändert sich nichts. Die Leistungen laufen weiter und auch die Maßnahme wird wie geplant fort-geführt. ,

sagt Arbeitsminister, Alexander Schweitzer.



FAQ- ihre Fragen unsere Antworten:

  • Muss Ich das neue Bürgergeld beantragen, wenn ich bislang Arbeitslosengeld II erhalten habe?

    Nein, niemand der bislang im Bezug von Arbeitslosengeld II steht muss zum Januar einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen. Die erhöhten Sätze werden automatisch angepasst und ausgezahlt. Es ist keine Vorsprache und auch kein Anruf beim Jobcenter notwendig

  • Wie verhalte Ich mich, wenn Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter noch keinen Hinweis zum Bürgergeld  enthalten ?

    Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass die Kundinnen und Kunden nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Die Anträge, Bescheide und Schreiben werden nach und nach auf das Bürgergeld umgestellt.

  • Kann ich Bürgergeld vorübergehend beantragen, um eine zu hohe Heizkostennachzahlung auszugleichen?

    Ab Januar besteht die Möglichkeit - aufgrund einer hohen Heizkostennachzahlung - Bürgergeld für einen Monat zu beantragen. Auch der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Der Antrag muss nicht unbedingt in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung zu zahlen ist (Fälligkeitsmonat). Er ist jedoch spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat zu stellen. Das heißt, dass bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Februar 2023 der Antrag noch bis Ende Mai 2023 gestellt werden kann. 

    Hinweis:  Dabei sollte beachtet werden, dass die Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen des Jobcenters auch weiterhin die Hilfebedürftigkeit ist.

    Das heißt, es werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der gesamtem Bedarfsgemeinschaft (Familie) geprüft. Vorzulegen sind insoweit die üblichen Nachweise (z.B. zu Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen). Außerdem sind Angaben zu allen Vermögenswerten erforderlich. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Auf der Bürgergeld-Lexikonseite der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte weitere Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Bürgergeld.


Bürgergeld Online-Beantragung und Antragsvordrucke werden bereitgestellt.

Wer erstmalig Bürgergeld beantragen möchte (und bislang kein Arbeitslosengeld II bekommen hat), findet die entsprechenden Antragsvordrucke online. 

Direkt online beantragen: 

Online-beantragung Bürgergeld

Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit, Regionalredaktion Rheinland-Pfalz und Saarland