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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz


Darf eine Photovoltaik-Anlage auf einem Asbestdach montiert werden?

Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Die Anlage soll während der nächsten 30 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend:  Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.

Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen.

 Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, den 05.04.24 von 8.30 bis 13 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1 (EG, Raum 0.14). Anmeldung unter 06131/28480.

In Kandel findet die nächste Sprechstunde am Mittwoch, den 27.03.24 von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, statt. Anmeldung unter 0 72 75 / 960 210.

Energietelefon der Verbraucherzentrale (kostenfrei)

+49 800 60-75600

Montag Von 09:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag Von 10:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag Von 10:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr

Die Beratungsgespräche sind kostenlos.

Quelle: Pressemitteilungen VZ-RLP

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