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Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Klimaschutz

Antragstellung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Ökologischen Landbau


Einreichung der Anträge

Die Anträge sind in Papierform einzureichen. Eine Antragstellung über LEA (Landwirtschaftlicher elektronischer Antrag) ist nicht möglich.

Ziel der Förderung: Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, am Vertragsnaturschutz oder am Ökolandbau werden Betriebe gefördert, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen.


Förderfähige Maßnahmen

Förderanträge können für folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:

  • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen
  • Umwandlung von Acker in Grünland
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau
  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Weinberg
  • Vertragsnaturschutz Streuobst
  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen

Mittelvergabe und Auswahlkriterien

Für die verschiedenen Programmteile der Agrar- und Klimamaßnahmen wird ein Plafond festgelegt, um die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu überzeichnen. Sollten die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.


Prüfung im Vertragsnaturschutz

Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.


Beratung und Kontakt

Fachliche Fragen zu den Programmteilen können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden.

Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis sowie mit der Kreisverwaltung GermersheimFrau Heid, telefonisch unter 07274/53-257 oder per E-Mail an p.heid@kreisgermersheim.de geklärt werden.

Weitere Informationen und Unterlagen

Antragsunterlagen, Grundsätze und Prämienübersichten sind auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de abrufbar.


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