Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht:
Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie der Bedarf an Grund und Boden. Eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Planvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
Inhaltlich wurden die arten- und naturschutzrechtlichen Belange und die möglichen Auswirkungen entsprechend der Gesetzeslage geprüft und bewertet. Zudem wird eine Bestandsbeschreibung und Konfliktanalyse der aktuellen Nutzung der Fläche des Plangebiets in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter Arten- und Biotoppotenzial, Boden, Wasserhaushalt, Klima, Landschaftsbild und Erholung sowie dessen Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. Ferner werden die Eingriffe in die Naturgüter zusammengefasst und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt.
Es soll durch die Wasserhaushaltbilanz und dem Entwässerungskonzept die Auswirkungen der Planung auf den natürlichen Wasserkreislauf (Verdunstung, Versickerung, Abfluss) beschrieben werden. Zudem sollen für mögliche Abweichungen des Wasserhaushalts durch die Planung geeignete Maßnahmen bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan zur Kompensation hergeleitet werden um sich möglichst dem natürlichen Referenzzustand anzunähern.
Konkret wird zu Sicherstellung der schalltechnischen Verträglichkeit des Planvorhabens die Erarbeitung eins schallschutztechnischen Gutachtens erforderlich. Dabei werden die Auswirkung der Geräuscheinwirkungen der Westheimer Straße (L 538), der L 507 sowie der Bundesstraßen 272 und 9 im Plangebiet ermittelt und beurteilt. Zudem wird die Zunahme von Verkehrslärm durch die Entwicklung des Plangebiets betrachtet und bewertet. Darüber hinaus werden in dem daraus resultierenden Schallschutzkonzept geeignete Maßnahmen bzw. Festsetzungen in Bezug auf den Schallschutz ermittelt.
Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:
Der Umweltbericht sowie dessen Anlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Schallschutztechnisches Gutachten und Wasserhaushaltsbilanz/ Entwässerungskonzept) enthält Informationen zu folgenden Themen:
Bewertung der Umweltauswirkungen auf folgende Schutzgüter: Fläche, Geologie und Boden, Luft und Klima, Wasser / Wasserhaushalt, Biotoptypen / biologische Vielfalt, Artenschutz/ Pflanzen / Tiere, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Wirkfaktoren des Vorhabens und Kompensationsmaßnahmen.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Niederschlagswasser und Versickerung
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 12.03.2025
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 24.02.2025
- Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld zu Niederschlagswasser, vom 10.02.2025
Artenschutz
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 05.08.2025
Versiegelung
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, vom 05.08.2025
Hochwasser/ Starkregengefährdung
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 12.03.2025
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 24.02.2025
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.