Ortsgemeinde Lingenfeld

Bebauungsplan „Sondergebiet- Gesundheit und Fitness“ 


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „SO - Gesundheit und Fitness“ der Ortsgemeinde Lingenfeld, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie der Gutachten, veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

22.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024.

Die erneute Veröffentlichung wurde erforderlich, da sich im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) Änderungen ergeben haben. Diese Änderungen umfassen u. a. die Anpassung der Darstellung zum Schallschutz in der Planzeichnung, Ergänzung von Vermaßungen, Konkretisierung der Anzahl der Wohneinheiten in Reihenhäusern, Anpassung der Festsetzung der Straßenbeleuchtung, Änderung der Dachneigung bei Reihenhäusern, Anpassung der Höhe der Einfriedungen, Ergänzungen bei den Hinweisen, etc. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan daher erneut zu veröffentlichen.

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie das  schalltechnische Gutachten (08.06.2018) hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die im Außenbereich liegenden bestehenden baulichen Anlagen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zuzuführen und somit eine planungsrechtliche sichere Basis für die Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für ein Sondergebiet „Gesundheit und Fitness“ zu schaffen. Das Nutzungskonzept sieht, neben den bestehenden Anlagen für Fitness, die Errichtung baulicher Anlagen oder die Umnutzung bestehender Anlagen, insbesondere für gesundheitliche Zwecke, vor.

  • Lage und Geltungsbereich

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Gesundheit und Fitness“ mit einer Größe von ca. 1,70 Hektar liegt süd-westlich des Ortsrands der Ortgemeinde Lingenfeld, südlich der Straße „Im Oberwald“ sowie der Sportanlage in der Gemarkung Lingenfeld.

    Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücksnummern:

    • 3652/5
    • 3652/10
    • 3652/12 
    • sowie die Teilfläche der Flurstücksnummer 3652/13 

    der Gemarkung Lingenfeld.

    Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

    Die Geltungsbereiche sind in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

     Im Norden

    • durch eine gedachte Linie, senkrecht zur südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3652/13 mit einer Länge von 6,50 m auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3652/5,
    • durch eine gedachte Linie parallel zur südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3652/13 mit einer Länge von 57,50 m,
    • durch eine gedachte Linie, senkrecht zur südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3652/13 mit einer Länge von 6,50 m,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. (Flurstücksnummer) 3652/13,
    • Querung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 3652/13 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstückgrenze der Flst.-Nr. 3562/12

    Im Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4893 („Fußweg“)

    Im Süden

    • durch die nördliche Grundstückgrenze der Flst.-Nr. 3653/1 („Fußweg“) und 3652/7,

    Im Westen

    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3652/13.
  • Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen  

    Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

    1. Umweltbericht vom Ingenieurbüro Nied

    Dort werden die Inhalte der wichtigsten Ziele der Bauleitpläne kurz dargestellt:

    • einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans
    • sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang und der Bedarf an Grund und Boden
    • eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und die Belange der Umwelt die bei der Planung berücksichtigt wurden
    • sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
    • sowie Beschreibungen der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und eine allgemeinverständliche Zusammenfassung. 

    Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:

    2. Stellungnahme des Forstamtes Pfälzer Rheinauen zur Vorbeugung und Schutz vor Waldbränden  (Stellungnahme vom 11.10.2019)

     Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen: 

    • Boden
    • Oberirdische Gewässer
    • Grundwasser
    • Wasserversorgung
    • Klima/ Luft
    • Arten und Biotope
    • Biodiversität
    • Biotopkataster
    • Nationale Schutzgebiete
    • Natura 2000
    • Biotopverbund
    • Flächenverbrauch
    • Landschaftsbild
    • Mensch (Wohn- und Wohnumfeldfunktion/ Siedlungsbezogene Freiraumfunktion)
    • Kultur und Sachgüter 
    • Wechselwirkungen bzw. Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern
    • Kompensationsmaßnahmen und alternative Planungsmöglichkeiten

    Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

    3. Stellungnahme des Fortsamtes Pfälzer Rheinauen, vom 11.10.2019 zu Waldflächen und Waldbrandschutz:

    • Waldflächen und Waldbrandschutz


    Hinweis: Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen.  Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Bürgerinnen und Bürgern, welche während der ersten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen nicht vor. Somit entfällt eine Auflistung nach Themenblöcken.


Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie über elektronisch (Fax-Nr.: 06344/5094- 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Lingenfeld, den 08. April 2024

Kropfreiter

Ortsbürgermeister

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