Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Marion GeierStellvertretende Büroleiterin und stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 1.1