Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber,  zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Frau Marion GeierStellvertretende Büroleiterin und stellvertretende Leiterin des Fachbereichs 1.1