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Umstrukturierung von Rebflächen


Umstrukturierung von Rebflächen: Anträge noch bis 1. Juni möglich Winzerinnen und Winzer können noch bis zum 1. Juni Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2027 stellen. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.

Antrag Teil 1: Welche Flächen gemeldet werden müssen

Im ersten Teil des Antragsverfahrens müssen alle Flächen angegeben werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung vorgesehen ist und die entweder im Herbst des Antragsjahres oder bis zum Frühjahr des Folgejahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen innerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Ebenso müssen unbestockte Flächen gemeldet werden, die mit Umwandlungsrechten beziehungsweise Genehmigungen zur Wiederbepflanzung bestockt werden sollen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Rodebescheide aus Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die betreffenden Rebflächen bislang nicht gerodet wurden. In diesen Fällen ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines früheren Antrags Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen hingegen nicht erneut beantragt werden.


Maßnahme verbindlich auswählen: Bereits im Antrag Teil 1 muss verbindlich festgelegt werden, welche Maßnahme für die Pflanzung gewählt wird. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen enthält das entsprechende Merkblatt des Ministeriums. Laut Ministerium sollte das Merkblatt vor der Antragstellung unbedingt gelesen werden, da es die Antragstellung erleichtert und hilft, Fehler zu vermeiden.

Das Merkblatt sowie die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums Rheinland-Pfalz zum Download bereit: MInisterium Rheinland-Pfalz – Umstrukturierung im Weinbau


Antrag Teil 2 im Pflanzjahr erforderlich

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt anschließend die Antragstellung Teil 2. Dabei können ausschließlich Flächen berücksichtigt werden, die bereits im Antrag Teil 1 aufgeführt wurden. Die Pflanzung sowie die Fertigstellung der Unterstützungsvorrichtung müssen spätestens bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. Hintergrund ist das Auslaufen der aktuellen Förderperiode, sodass Zuschüsse nur noch bis spätestens 15. Oktober 2027 ausgezahlt werden können. Später gemeldete oder fertiggestellte Vorhaben sind nicht mehr förderfähig.


Antragstellung über das Weininformationsportal empfohlen

Empfohlen wird die elektronische Antragstellung über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:Weininformationsportal Rheinland-Pfalz (WIP)

Wer noch keinen Zugang zum WIP besitzt, kann sich dort neu registrieren. Nach dem Ausfüllen des Antrags und dem Versand an die angegebene Faxnummer werden die Zugangsdaten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.


Rodung erst nach Freigabe möglich

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Mitteilung darüber, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen keine Veränderungen auf den Flächen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung über die Freigabe zur Rodung erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.


Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim: Kreisverwaltung Germersheim – Agrarförderung.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)