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Grundsteuer

Grundsteuerbescheide 2023 wurden zugestellt


Weshalb wurde ein neues Finanzierungsmodell für Kommunen in Rheinland-Pfalz nötig?

Im Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs für verfassungswidrig erklärt und einen „bedarfsorientierten Finanzausgleich“ verlangt. Eine Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurde notwendig. Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 24. November 2022 die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) beschlossen. Damit tritt die Neuregelung pünktlich zum Jahr 2023 in Kraft.

Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Das Gesetz hat eine Anpassung der Nivellierungssätze (§ 13 LFAG) bei der Grundsteuer A von 300% auf 345%, bei der Grundsteuer B von 365% auf 465% und bei der Gewerbesteuer von 365% auf 380% festgelegt. Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientierten sich damit am Bundesdurchschnitt; die Höhe des Nivellierungssatzes der Gewerbesteuer bleibt unterhalb des Bundesdurchschnitts.

Kommunen müssen Hebesätze anpassen, um deutliche Einnahmeverluste zu vermeiden.

Die Kommunen müssen die Hebesätze auf Höhe der Nivellierungssätze anheben, wenn sie nicht deutliche Einnahmeverluste in Kauf nehmen wollen. Zum einen werden die Ortsgemeinden bei der zu zahlenden Verbandsgemeindeumlage und Kreisumlage so gestellt, als ob sie die geforderten höheren Steuersätze anwenden und die daraus resultierenden Mehr-Einnahmen erzielen. Zum anderen würden ohne eine Anhebung der Hebesätze keine Landeszuweisungen mehr für dringend notwendige Maßnahmen gewährt werden (z.B.: Baumaßnahmen im Bereich Kindertagesstätten, Grundschulen, Feuerwehren).

Wie wirkt sich die Erhöhung der Hebesätze auf die Grundsteuer aus? 

Im Rahmen des neuen Finanzierungsmodells werden Kommunen gezwungen, stärker als bisher ihre eigenen Einnahmen zu erhöhen. Die eklatanteste Erhöhung der Hebesätze (meist um 85% - 100%) ist im Bereich der Grundsteuer B zu verzeichnen. Die Grundsteuer B ist für alle in der Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke, welche nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind, zu zahlen.

Die Erhöhung der Hebesätze wurden im Dezember 2022 von allen in der Verbandsgemeinde Lingenfeld ansässigen Ortsgemeinderäten beschlossen und sind im Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzung ersichtlich.

Die Entwürfe der Haushaltssatzungen finden sie hier als PDF- Datei zum Download:

Grundsteuerreform und Reform des Kommunalen Finanzausgleich- wo liegt der Unterschied? 

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer doch schon dieses Jahr kommt für viele Eigentümer/innen eine Änderung. Die Grundsteuer wird wie oben beschrieben schon 2023 deutlich steigen, aufgrund der Reform des Kommunalen Finanzausgleiches und der resultierenden Anpassung der Nivellierungssätze. 

Grundsteuerrechtliche Bewertung wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt, die Grundsteuerreform 2022 folgte. 

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es folgte die Grundsteuerreform 2022. 

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurde bereits verlängert und ist bis zum 31. Januar 2023 von allen Eigentümer/innen abzugeben. 

Die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts wird aber erst ab 2025 von den Kommunen erhoben, und wirkt sich noch nicht auf die Grundsteuerbescheid 2023 aus. 


Grundsteuerreform und Reform des Kommunalen Finanzausgleiches. Zwei Reformen, die sich auf die Bemessung der Grundsteuer auswirken.  

Neben der notwendigen Grundsteuerreform hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ebenfalls das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen „bedarfsorientierten Finanzausgleich“ verlangt. Die Folge dessen sind die oben genannten Anpassungen der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer und daraus resultierende Erhöhung der Hebesätze durch die Kommunen, die sich schon jetzt in den Grundsteuerbescheiden 2023 bemerkbar machen.

Weitere Informationen zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs finden Sie auf der

Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz

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