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Amtliche Bekanntmachungen Ortsgemeinde Freisbach


Wahl zum Ortsgemeinderat Freisbach sowie Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Freisbach am 26. November 2023 sowie etwaige Stichwahl am 10. Dezember 2023.

Hinweise zur Beantragung, Ausgabe, Zustellung bzw. Überbringung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen:

Am 26. November 2023 findet die Wahl zum Ortsgemeinderat Freisbach einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters durchgeführt. Eine etwaige Stichwahl findet am 10. Dezember 2023 statt.

Den Wahlberechtigten werden bis spätestens 5. November 2023 die Wahlbenachrichtigungen postalisch zugestellt. Die Zustellung erfolgt im Auftrag der Kommunalen Datenzentrale Mainz (KDZ). Nach § 18 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) muss der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen von dem Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht allein, genügt nach einer Mitteilung des Landeswahlleiters den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht, da das Stimmrecht ein höchstpersönliches, subjektives-öffentliches Recht eines jeden Staatsbürgers ist, dass insoweit weder verzicht- noch auf einen anderen übertragbar ist. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Gemäß § 19 Absatz 5 Satz 3 KWO dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich auch nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld vor der Empfangsnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-mächtigte Person auszuweisen.

Briefwahlunterlagen können auch online über das landesweite Online-Wahlportal „OLIWA“ auf unserer Internetseite unter www.vg-lingenfeld.de beantragt werden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden bis eine Woche vor dem Wahltag auf dem Postweg zugesandt. In der letzten Woche vor der Wahl erfolgt die Zustellung durch Bedienstete der Orts- oder Verbandsgemeinde, damit ein rechtzeitiger Zugang der Unterlagen bei den Wahlberechtigten gewährleistet ist.

Wahlbriefunterlagen können entweder rechtzeitig (spätestens drei Werktage vor der Wahl) unfrankiert bei der Deutschen Post AG (bei Beauftragung eines anderen Postunternehmens ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe vom Wahlberechtigten selbst zu entrichten!) aufgegeben oder der ausstellenden und auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde (Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld überbracht oder am Wahltag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal in 67361 Freisbach, Jahnstraße 19 (Sport- und Kulturhalle) beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Weitere Information zu den Themen „Wahlen“ und „Briefwahl“ finden Sie auch online unter www.vg-lingenfeld.de unter der Rubrik „Wahlen“.

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