Rathaus & Politik

Eigenvorsorge


Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen

Die Hochwasser- und Starkregenvorsorge umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Risikobewusstsein – sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Denn nur wer die Gefahren kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Öffentliche Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus, um Gebäude vollständig vor Hochwasser oder Starkregen zu schützen. Deshalb gewinnt die gesetzlich verankerte Eigenvorsorge zunehmend an Bedeutung.




Warum Eigenvorsorge wichtig ist ... 

Auch die besten Schutzmaßnahmen können Überflutungen nicht vollständig verhindern. Viele technische Einrichtungen sind nur bis zu einer bestimmten Niederschlags- oder Hochwasserintensität wirksam und werden auf festgelegte Bemessungswerte ausgelegt. Werden diese überschritten, kann es dennoch zu Überflutungen kommen. Deshalb ist die Eigenvorsorge unverzichtbar.

Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) verpflichtet alle Personen, die von Hochwasser betroffen sein können:

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“


Prüfen Sie Ihr persönliches Risiko

Ob Ihr Grundstück oder Gebäude von Hochwasser oder Starkregen betroffen sein kann, erfahren Sie:


Layout 2

Wichtig zu wissen ist auch, dass unser Kanalnetz nur SRI 3-4 aufnehmen können muss, alles darüber hinaus darf das Wasser aus dem Kanal auf die Straßenoberfläche austreten und muss dann durch Hausbesitzer berücksichtigt werden.


Was können Sie konkret tun? Bereits einfache Maßnahmen können im Ernstfall große Schäden verhindern.

Gebäude schützen

Haus und Grundstück überprüfen

Hochwassercheck- Rundgang im und ums Haus

Sandsäcke

Leere Sandsäcke können über die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld) bezogen werden. Melden Sie sich dazu an der Telefonzentrale (Empfang).

  • 1,00 € für 4 leere Sandsäcke, Abgabemenge: 20 Sandsäcke pro Haushalt


Infografik Befüllen von Sandsäcken

Versicherungsschutz

Neben baulichen Schutzmaßnahmen empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Bitte beachten Sie: Wer sich gegen Elementarschäden versichern kann, dies jedoch unterlässt, erhält im Schadensfall grundsätzlich keine staatliche Unterstützung.