Eigenvorsorge
Warum Eigenvorsorge wichtig ist ...
Auch die besten Schutzmaßnahmen können Überflutungen nicht vollständig verhindern. Viele technische Einrichtungen sind nur bis zu einer bestimmten Niederschlags- oder Hochwasserintensität wirksam und werden auf festgelegte Bemessungswerte ausgelegt. Werden diese überschritten, kann es dennoch zu Überflutungen kommen. Deshalb ist die Eigenvorsorge unverzichtbar.
Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) verpflichtet alle Personen, die von Hochwasser betroffen sein können:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“
Prüfen Sie Ihr persönliches Risiko
Ob Ihr Grundstück oder Gebäude von Hochwasser oder Starkregen betroffen sein kann, erfahren Sie:
- in den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- in der Sturzflutgefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte
für die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lstadt, Schwegenheim, Weingarten(Pfalz), Westheim (Pfalz)

Sturzflutengefahrenkarte RLP
Die Sturzflutgefahrenkarten zeigen die Wassertiefen, die Fließgeschwindigkeiten und die Fließrichtungen von oberflächlich abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass unser Kanalnetz nur SRI 3-4 aufnehmen können muss, alles darüber hinaus darf das Wasser aus dem Kanal auf die Straßenoberfläche austreten und muss dann durch Hausbesitzer berücksichtigt werden.
Was können Sie konkret tun? Bereits einfache Maßnahmen können im Ernstfall große Schäden verhindern.
Gebäude schützen

Haus und Grundstück überprüfen

Sandsäcke
Leere Sandsäcke können über die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld) bezogen werden. Melden Sie sich dazu an der Telefonzentrale (Empfang).
- 1,00 € für 4 leere Sandsäcke, Abgabemenge: 20 Sandsäcke pro Haushalt

Versicherungsschutz
Neben baulichen Schutzmaßnahmen empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Bitte beachten Sie: Wer sich gegen Elementarschäden versichern kann, dies jedoch unterlässt, erhält im Schadensfall grundsätzlich keine staatliche Unterstützung.
