Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.
Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.
Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister; wenn Sie den Reisepass an einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, können Ausnahmen hiervon gelten
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lingenfeld- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37,50 €; Vorkasse Nein
- Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren: Gebühr: 70,00 €; Vorkasse: Nein
- Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr: 59,50 €; Vorkasse: Nein
- Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren: Gebühr: 82,00 €; Vorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.
Frist: 3 Wochen
Rechtsgrundlage