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Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Umwelt

Trockengelaufene Gewässer


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind aktuell und in der zurückliegenden Zeit verschiedene Gewässer III. Ordnung im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld (u.a. Hofgraben, Hainbach, usw) immer wieder trockengefallen.

Die Ursachen für temporär trockenfallende Gewässer können längere Dürrephasen und die Abnahme des Grundwasserspiegels, klimawandelbedingt geringere Grundwasserneubildungen oder Grundwasserentnahmen für verschiedene Zwecke sein. 

Gewässerunterhaltspflicht in Zeiten von Wasserknappheit

Die Verbandgemeinde Lingenfeld ist als Gewässerunterhaltspflichtige verantwortlich für die Pflege und Begutachtung der Gewässer. Besonders in Zeiten von Wasserknappheit werden die Gewässer regelmäßig überprüft, um geeignete Lösungsmöglichkeiten zu finden. Leider können diese oft nicht sofort umgesetzt werden, sodass das Trockenfallen der Gewässer nicht immer verhindert werden kann. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen wichtige Informationen und Tipps für Gewässeranlieger zu geben.

Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten und Pumpem

Unsere Bäche dienen den Anliegern oftmals zum Gießen ihrer Anwesen. Die Entnahme von Wasser mit Handschöpfgeräten (z. B. mit Gießkanne) ist grundsätzlich zulässig. Die Entnahme von Wasser mit Pumpen ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Gewässer dürfen duch Gewässeranlieger nicht aufgestaut werden. In Niedrigwasserzeiten kann während der Sommermonate die Entnahme mit Handschöpfgeräten eingeschränkt bzw. verboten werden. 

Um zukünftig ein weiteres Trockenfallen unserer Gewässer zu vermeiden bitten wir Sie, vorerst von einer Entnahme von Wasser mittels Handschöpfgeräten Abstand zu nehmen. 


Ablagerungen in Gewässernähe

Weiter möchten wir Sie darüber unterrichten, dass Komposthaufen und Holzlager nicht an das Gewässer gehören. Ablagerungen zu nah am Gewässer können bei Hochwasser abgeschwemmt werden und sich flussabwärts an Engstellen (z. B. Rohrdurchlässen, Einläufen, Brückenbauwerken) verkeilen. Das Wasser kann dort nicht mehr abfließen, tritt über die Ufer und führt zu Überschwemmungen. Es entstehen Schäden durch Hochwasser. Außerdem können aus Ablagerungen (z. B. Rasenschnitt) Sickerwässer austreten, die zu erhöhtem Nährstoffeintrag ins Gewässer führen.

Wir bitten Sie daher in unmittelbare Nähe zum Gewässer keinen Rasen- und Heckenschnitt lagern.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung 


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