Ortsgemeinde Lustadt

Bebauungsplan „Altortbereich - Unterdorf" der Ortsgemeinde Lustadt


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortbereich - Unterdorf' der Ortsgemeinde Lustadt, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

17.08.2026 bis einschließlich 16.09.2026

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen



  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

    In der Ortsgemeinde Lustadt, in der Gemarkung Niederlustadt besteht entlang der Unteren Hauptstraße, der Lohngasse, der Heidengasse, der Holzgasse und der Kehrstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus­Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige, landwirtschaftliche Nutzung und der teilweise damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Lustadt handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. 

    Im   östlichen   Bereich   des   zukünftigen   Geltungsbereichs   des  Bebauungsplans ,,Altortbereich - Unterdorf' besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Holzgasse­Lindenstraße", welcher aus dem Jahr 1995 stammt. Dieser legt für den Geltungsbereich ein Dorfgebiet fest. Insbesondere werden Maß und Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die Gestaltung der baulichen Anlagen geregelt. Jedoch sind diese Festsetzungen für eine nachhaltige und städtebaulich sinnvolle Gebietsentwicklung nicht mehr zeitgemäß. Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Lustadt kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter ansteigt. Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Lustadt.

    Ziel des Bebauungsplans „Altortbereich - Unterdorf' ist, vordergründig eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln. Zudem soll ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen geschaffen werden. Eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung soll durch die im Bebauungsplan aufgeführten planerischen Ziele und Vorgaben erreicht werden.

    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 02.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 30.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026 durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden die textlichen Festsetzungen angepasst bzw. klargestellt sowie einzelne Anpassungen bzw. Änderung der Nutzung und Bauweise einzelner Grundstücke in der Planzeichnung vorgenommen.

    Anpassungen im Einzelnen:

    • Redaktionelle Klarstellungen (A 1.1.3.)
    • Streichung/Wegfall der Bauweisen a3 - a5 (A 3.4. - 3.6.)
    • Redaktionelle Ergänzungen (A 6.5.; 7.2)
    • Streichung/Wegfall Fassadengestaltung (B 9.1. - 9.2.)
    • Streichung/Wegfall Dachaufbauten/Dachgauben (B 10.5. - 10.6.)
    • Erhöhung Einfriedungen auf 2,00 m (B 12.1)
    • Redaktionelle Ergänzungen bei "Bodendenkmäler" (C)
    • Redaktionelle Ergänzungen bei "Starkregengefährdung" (C)
    • Redaktionelle Ergänzungen bei "Richtfunkstrecke der Pfalzwerke AG" (C)
  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral in der Gemarkung Niederlustadt der Ortsgemeinde Lustadt entlang der Unteren Hauptstraße zwischen der Holzgasse/ Lindenstraße und der Lohngasse bzw. Raiffeisenstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10,69 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1, 3, 4/1, 4/2, 6, 8/3, 9/1, 11/2, 11/7, 11/8, 11/9, 12, 15/1, 15/2, 17, 18/1, 20/4, 20/7, 20/8, 20/9, 21, 21/5, 21/6, 21/8, 25/1, 27/1, 31, 32, 32/2, 33/1, 34/5, 36, 37, 38/1, 39, 40/1, 40/3, 41/4, 42, 44/1, 45/2, 46, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 46/6, 46/7, 47, 48, 49, 50, 51/2, 51/3, 52/1, 54/1, 54/2, 57/1, 59, 61, 62, 66/1, 68, 70/1, 70/2, 71/1, 73, 75/3, 75/4, 75/5, 77/2, 77/1, 78, 79/3, 79/4, 79/5, 80, 80/4, 80/5, 80/6, 81/1, 83, 84, 90, 90/1, 188/3, 190, 191, 192, 193/2,  194, 196, 200/3, 205, 206, 207/1, 207/2, 208, 209, 210, 211/2 (Straße „Lohngasse"), 211/4 (Straße „Heidengasse"), 211/11 (Straße „Holzgasse"),  211/13, 211/14 (Straße ,,Untere  Hauptstraße"), 212/1, 212/2, 213, 215, 217/1, 219/1, 220/1,  220, 222,  224, 226, 227, 229/1, 230/1,  232/1,  234/1,  234/2,  235, 236, 237, 237/2,  238, 239,  240, 241/1, 241/2, 245/3, 245/4, 247/2, 247/3, 248/1, 250/2, 250/3, 250/4, 251/1, 251/2, 252, 252/2, 252/6, 252/7 (Straße „Heidengasse"), 253/1, 253/2, 253/3, 254/1, 254/2, 255, 256/1, 256/2, 257, 258, 259, 260, 262, 266, 267, 268/2, 268/3, 269, 271, 280, 282, 283/1, 285, 287, 288, 290, 291, 292, 296, 299, 300/2, 300/3, 301/1, 302/1, 305/3, 305/4 (Straße „Heidengasse"), 307 (Fußweg „Heidengasse"), 315, 1330/3, 1330/4, 1330/5, 1330/8, 1331, 1332/1, 1334, 1336, 1338, 1339, 1339/2, 1339/3, 1340/1, 1342, 1343, 1343/2, 1345, 1346/1, 1350, 1351, 1360/1, 1364, 1368/2, 1372/1, 1372/2, 1379, 1380, 1381, 1382/1, 1388, 3404, 3406/1, 3407/8 (Straße „Holzgasse") sowie eine Teilfläche der Flurstücksnummern 58/4, 211/18 (Straße „Lindenstraße"), 332/3 (Straße ,,Heidengasse"), 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3") der Gemarkung Niederlustadt. 

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 1418, 1416/2, 1416/6, 1416/7, 1413/6, 1405, 1558/1, 1560/2, 1561/3, 1399/4, 1397, 1396, 1393/1, 1391, 1383, 1385/4 und 1385/3,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1385/3,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1385/4, durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1390,
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1389
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1438 (Straße „Am Sträßel") und 1438/4,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1688/5,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1689/4, 1683/4, 1690/4, 1692/4, 1693/4, 1694/6, 1694/10 und 1695/4,
    • Querung   der    Flst.-Nr.    58/4    in   West-Ost-Richtung   auf   Höhe   der    nördlichen Grundstücksgrenze 57/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.1697/6, 1698/4, 1699/4, 1700/4, 1701/4, 1702/4, 1703/4, 1704/4, 1705/4, 1706/4, 1707/3, 1709/2, 1710, 1711, 1712, 1713, 1713/2, 1714 und 101/7,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 85,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 93/1 und 88, durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 91/2,
    • Querung der Flst.-Nr. 211/18 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze 90,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 183/2 und 186,

    Osten

    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 188/4,
    • Querung der Flst.-Nr. 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3") in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 188/4,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4713/1 (Straße „Kehrstraße K3"), durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3402/3,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3405/2, durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3405/1,
    • Querung   der  Flst.-Nr.    3406/1   in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 210,

    Süden

    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5165/1, 5162, 5161 (Straße ,,Holzgasse"), 316, 314, 313, 312, 311, 310, 309, 308/2 und 308/1,
    • Querung   der    Flst.-Nr.    332/3   in   Ost-West-Richtung   auf   Höhe   der    südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 305/4 (Straße „Heidengasse"),
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 305/6 (Straße „Heidengasse") und 305/5,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 304, durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 303,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 294/4 (Gewässer „Hofgraben"), durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 359 (Straße ,,Raiffeisenstraße"),
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1329/2 (Straße ,,Untere Hauptstraße")

    Westen

    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 1330.

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.


Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

Hinweise: Während der Auslegungsfrist (siehe oben ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie elektronisch (Fax-Nr.: 0 63 44 / 50 94 - 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Lingenfeld, den 04.08.2026

Hardart

Bürgermeister