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Bekanntmachung EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung


Meldepflichtig sind alle Winzer, die:

  • mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
  • Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften.

Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2026 ist spätestens bis zum 31. Mai 2026 abzugeben.


Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2025 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2026 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de). Zahlreiche Betriebe nutzen bereits dieses unkomplizierte Angebot. Daher wird der Papierausdruck weiterhin nur noch einfach versendet.

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/wbk.

Direkt zum Weininformationsportal

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Landwirtschaftskammer Rheinlandpfalz

55543 Bad Kreuznach

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