
Die Buchpakete der entgeltlichen und unentgeltlichen Schulbuchausleihe werden am ersten Schultag direkt durch die Klassenlehrkraft in der Schule ausgegeben (Anwesenheit der Eltern ist nicht erforderlich).
Zusätzliche Ausgabetermine Schulbuchausleihe:
- finden Sie im Schulticker der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/schulticker
Ab dem 17. August 2026 können die Buchpakete nicht mehr an der Schule abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt dann ausschließlich über die Schulbuchausleihe am Standort Schulstraße 4, in Bellheim. Bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person muss neben der Vollmacht in Papierform auch eine Personalausweiskopie des oder der Erziehungsberechtigten beziehungsweise des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin mitgebracht werden.
Die Ausgabe erfolgt ausschließlich bei der:
Schulbuchausleihe der Kreisverwaltung Germersheim
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht
- Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin
Reklamation von Schulbüchern
Beschädigte oder fehlerhafte Schulbücher können vom 17. bis 28. August 2026 bei der Schulbuchausleihe in Bellheim reklamiert werden.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
- Termine am Nachmittag nach Vereinbarung
Quelle: Presse- und Medieninformationen Kreis Germersheim






