
Auch erlaubte Wasserentnahmen möglichst vermeiden
Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen zählt grundsätzlich zum wasserrechtlichen Gemeingebrauch und bedarf keiner Erlaubnis. Aufgrund der derzeit extrem niedrigen Wasserstände empfiehlt die Kreisverwaltung jedoch dringend, auch auf diese Form der Wasserentnahme zu verzichten. Jeder Liter Wasser, der in den Gewässern verbleibt, trägt zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Wasserentnahme mit Pumpen ist verboten: Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass das Entnehmen von Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern verboten ist. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gewässer und Artenvielfalt schützen
Die Kreisverwaltung zeigt Verständnis für die schwierige Situation vieler Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer, deren Pflanzen unter der anhaltenden Trockenheit leiden. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass jede Wasserentnahme die ohnehin stark belasteten Gewässer zusätzlich beeinträchtigt. Besonders der Einsatz von Pumpen entzieht den Bächen und Gräben größere Wassermengen und kann erhebliche Auswirkungen auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben.
Informationen und Beratung
Die Wasserbehörde wurde in den vergangenen Wochen mehrfach auf die niedrigen Wasserstände im Kreisgebiet angesprochen. Zwar bestehen keine Möglichkeiten, die geringen Wasserabflüsse direkt zu beeinflussen, dennoch informiert die Kreisverwaltung über die geltenden Regelungen und bittet die Bevölkerung um Unterstützung beim Schutz der Gewässer. Bei Fragen zu Wasserentnahmen oder den geltenden Bestimmungen steht die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Germersheim während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
Quelle: Presse- und Medieninformationen Kreis Germersheim

