Rathaus & Politik


Wir suchen Kleinstprojekte für ein gutes Zusammenleben im Dorf!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht  die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu ermöglichen. Für die Auswahl einer Projektidee ist entscheidend, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der  Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben über das Regionalbudget gefördert wird, hängt davon ab, inwieweit es der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dient und die Region stärkt. Hierzu stellt die LAG ,, Vom Rhein zum Wein'' Budget zur Verfügung. Gefördert werden können Projekte, bei denen die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert ist deren Kosten maximal 20.000 € netto betragen.

LÄSST SICH DAS PROJEKTVORHABEN DEM FÖRDERRAHMEN REGIONALBUDGET ZUORDNEN? WIE LÄUFT EINE ANTRAGSTELLUNG AB?

Den Förderaufruf des Landes Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Regularieren zur Umsetung des Regionalbudgets finden Sie hier: Förderaufruf

  • Welche Ausgaben können gefördert werden?

    • - Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
    • - Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern *
    • - Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“) *
    • - Inwertsetzung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen *
    • - Schaffung, Inwertsetzung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen *
    • - Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
    • - Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
    •  - Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Er-schließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieur-eistungen) *
    • - Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte) *
    • - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis-dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung) *
    • *keine Ersatzinvestitionen, Sanierung oder Anschaffung gebrauchter Gegenstände


Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: