Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer - die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

    Gegenstand der Besteuerung bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb. Gewerbesteuerfrei sind unter anderem verschiedene Unternehmen der öffentlichen Hand (§ 3 des Gewerbesteuergesetzes). Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag des Gewerbebetriebes. Steuerschuldner ist der Gewerbebetrieb, bei Personengesellschaften der Inhaber, bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft. Steuergläubiger sind die Städte und Gemeinden, in deren Gebiet die Betriebsstätten des Gewerbebetriebs liegen. Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden oder hat der Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden oder ist eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraumes von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden, erfolgt eine Zerlegung der Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden nach einem gesetzlich geregelten Schlüssel. Die betreffenden Gemeinden können mit dem Unternehmen auch eine davon abweichende Zerlegungsvereinbarung treffen.

  • Wann ist die Gewerbesteuer zu zahlen?  

    Die Gewerbesteuer, mit Ausnahme der Vorauszahlungen, entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird (§ 18 Gewerbesteuergesetz). Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem sie zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht (§ 21 Gewerbesteuergesetz). Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Kalenderjahres sind Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuerschuld in Höhe von je einem Viertel der Steuer zu entrichten, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19 Gewerbesteuergesetz). Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, haben die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahres zu entrichten, welches im Erhebungszeitraum endet. Die für einen Erhebungszeitraum zu entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Zeitraum angerechnet; zu viel entrichtete Vorauszahlungen werden erstattet.

  • Wie errechnet sich die Gewerbesteuer und wie hoch ist der Hebesatz?

    Die vom Gewerbebetrieb zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Hebesatzes auf den (einheitlichen oder zerlegten) Steuermessbetrag. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde durch Gewerbesteuerbescheid festgesetzt, den die Gemeinde dem Steuerpflichtigen bekannt gibt. Auf die in einem Kalenderjahr voraussichtlich anfallende Steuerschuld haben die Gewerbebetriebe quartalsweise Vorauszahlungen zu leisten, die nach Festsetzung der Gewerbesteuer abgerechnet werden und zu Nach- oder Rückzahlungen führen können.






Gewerbesteuer für die Verbandsgemeinde Lingenfeld und jeweilige Ortsgemeinden:

GemeindeGewerbesteuer
Verbandsgemeinde Lingenfeld

440 %

Ortsgemeinde Freisbach

450%

Ortsgemeinde Lingenfeld

420%

Ortsgemeinde Lustadt

390%

Ortsgemeinde Schwegenheim

400%

Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)

390%

Ortsgemeinde Westheim (Pfalz)

380%