Ortsgemeinde sCHWEGENHEIM

Bebauungsplan „Altortbereich Ost- Schwegenheim" der Ortsgemeinde Schwegenheim


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortsbereich Ost“ der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

31.08.2026 bis einschließlich 30.09.2026

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen



  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

    In der Ortsgemeinde Schwegenheim besteht entlang der Hauptstraße eine ortstypische Bebauung, welche sich überwiegend durch eine Haus-Hof-Bebauung mit einer anschließenden Scheunen- bzw. Nebengebäudebebauung und meist nachfolgender Gartennutzung kennzeichnet. Dieser Bereich ist baulich insbesondere durch die ehemalige landwirtschaftliche Nutzung durch die damalig dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt. Da es sich bei diesem Gebiet um einen der ältesten Bereiche innerhalb der Ortslage von Schwegenheim handelt, kann dieser auch als sog. "Altortsbereich" bezeichnet werden. Aufgrund von mehrfach eingereichten Bauanträgen für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Altortgebiet der Ortsgemeinde Schwegenheim kann man schlussfolgern, dass dieser Trend von Baugesuchen in den nächsten Jahren weiter anhalten wird. Zudem besteht seit Jahren eine permanente Nachfrage an Wohnraum in der Ortsgemeinde Schwegenheim.

    Um eine Folgenutzung und geordnete Nachverdichtung, z. B. durch den Ausbau von Scheunen zu Wohnzwecken oder das Bauen in 2. Reihe zu ermöglichen und zu regeln, hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schwegenheim in seiner Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Altortbereich Ost - Schwegenheim“ aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan soll für den östlichen Teil der Altortslage eine gebietsverträgliche, städtebaulich nachhaltige und sinnvolle Bebauung sowie Nachverdichtung und ferner ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den Gartenbereichen geschaffen werden. Dabei soll der ortstypische Charakter des Altortbereich weitestgehend erhalten bleiben.

    Wesentliche Ziele der Ortsgemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altortbereich - Ost“ sind:

    • Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung des vorhandenen
    • Bestandes und die Schaffung von städtebaulich verträglicher
    • Nachverdichtungen für Wohnnutzung, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 durchgeführt.

    Grundlegende Änderungen an der Planung haben sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht ergeben. Ferner wurde aufgrund eingegangener Stellungnahmen gesonderte textlichen Festsetzungen angepasst bzw. klargestellt sowie einzelne Anpassungen bzw. Änderung der Nutzung und Bauweise einzelner Grundstücke in der Planzeichnung vorgenommen.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich zentral im östlichen Teil der Ortsgemeinde Schwegenheim entlang der Hauptstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10,61 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 97/1, 98, 100, 104, 105, 106, 107/2, 107/3, 107/4, 107/5, 110/2, 110/3, 111/1, 112, 112/2, 112/3, 113, 114, 116/1, 118/1, 119, 120, 120/2, 120/3, 120/4, 121/1, 122, 123/1, 124/2, 127, 128/2, 130, 132, 133, 133/2, 134, 135, 135/2, 136, 136/1, 137, 138/3, 141, 141/2, 144, 145, 146, 147, 149/1, 150, 152, 152/2, 153, 156, 157/1, 158/3, 158/4, 158/5, 159/1, 160/1, 162/1, 163/1, 165/1, 166, 167/4, 167/5, 167/6, 167/7, 168/2, 168/3, 168/4, 168/5, 169, 170, 171/1, 172, 173, 173/1, 174/1, 174/2, 540, 542, 555/1, 555/2, 560/3, 629/2, 633, 634/1, 654/1, 656/3, 3741, 8184, 8185, 8186, 8187, 8188, 8189, 8190, 8191/2, 8191/3, 8191/4, 8192, 8193, 8194, 8195/2, 8195/3, 8195/4, 8196, 8197/1, 8197/2, 8198, 8199, 8200, 8201, 8202, 8203, 8204, 8205, 8206, 8207, 8208, 8210, 8211, 8212/1, 8212/2, 8213/2, 8213/3, 8213/4, 8214, 8215, 8216, 8217, 8218/2, 8218/3, 8218/4, 8218/5, 8221, 8222, 8223, 8224, 8225, 8226, 8244/1, 8244/2, sowie Teilflächen der Flurstücksnummern 99/4, 101, 102, 164/1, 25/23 (Straße „Hauptstraße“), 543/1, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 551/1, 595/11 (Straße „Rappengasse“), 626, 628, 630, 631, 634/2, 637, 648, 654/2, 8182 (Straße „Höllengasse“), 8081 (Straße “Bahnhofstraße“), 8245/1, der Gemarkung Schwegenheim

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Norden

    • Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 8209 (Gewässer „Hainbach“),
    • Querung der Flst.-Nr. 8081 (Straße „Bahnhofstraße“) in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8181 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer (Flst.-Nr.) 8181 (Gewässer „Hainbach“),
    • durch die westliche, südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8183,
    • Querung der Flst.-Nr. 8182 (Straße „Höllengasse“) in West-Ost-Richtung auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3740/8 (Straße „im Brühl“),
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.3740/8 (Straße „im Brühl“).

    Osten

    • Durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3745,
    • Querung der Flst.-Nr. 543/1, 544, 545, 546, 547, 548, 549, 551/1, 164/1 in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 3745 bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 164/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.164/1,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.556/2,durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 7595,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/7,
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 158/5,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 25/8,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 560/7.

    Süden

    • Durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 561/2, 565/4, 566,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 567,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 568, 569, 570, 571, 572,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 573,durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 576,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 143/1durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 143/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 142/3, 139/2,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 138/2,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 140,durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 579/7,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 581/4,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8395, 8394, 8393,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8392,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8391,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8406, 8405,
    • Querung der Flst.-Nr. 595/11 (Straße „Rappengasse“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 107/3,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 595/11 (Straße „Rappengasse“),
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 621,
    • Querung der Flst.-Nr. 626 und 628 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 629,
    • Querung der Flst.-Nr. 630 und 631 in Ost-West-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632,
    • Querung der Flst.-Nr. 634/2, 637, 8245/1, 102, 101, 648, 99/4 und 654/2 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 632 bis zur östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/2.

    Westen

    • Durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/2,
    • durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 656/4,durch die östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 658/3 (Straße „Riedgasse“),
    • Querung der Flst.-Nr. 25/23 (Straße „Hauptstraße“) in Süd-Nord-Richtung auf Höhe der südwestlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8234/1,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8234/1, 8233, 8232, 8230, 8229,
    • durch die südliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 8227.
Planzeichnung Bebauungsplan ,,Altortsbereich - Ost Schwegenheim'' der Ortsgemeinde Schwegenheim zeichnerisch dargestellt

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind keine umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Eine themenbezogene Auflistung ist nicht notwendig

Hinweise: Während der Auslegungsfrist (siehe oben ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie elektronisch (Fax-Nr.: 0 63 44 / 50 94 - 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, den 18.08.2026

Weber

Bürgermeister