Rechtliche gRUNDLAGEN aUSSCHREIBUNGen

Öffentliche Dokumentation und Information


Öffentliche Dokumentation vergebener Aufträge: 

Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informieren Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung 6 Monate im Internet zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer und Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer  übersteigt.


Information über beabsichtigte Ausschreibungen:

Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informieren Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 € ohne  Umsatzsteuer.