Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Integrierte Gesamtschulen (IGS) sind eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus ermöglicht. Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Interessen und Begabungen werden gemeinsam unterrichtet – in der Regel von Klassenstufe 5 bis 10.
Eine sogenannte Versetzung – also die offizielle Entscheidung, ob ein Kind in die nächste Klassenstufe aufsteigt – erfolgt erstmals nach Klasse 9. Bis dahin lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam weiter.
An einer IGS können verschiedene Schulabschlüsse erreicht werden:
- Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
- Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
- Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) über die gymnasiale Oberstufe (MSS)
Die Entscheidung über den angestrebten Abschluss wird nicht frühzeitig getroffen, sondern orientiert sich an der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Integrierte Gesamtschulen sind mittlerweile flächendeckend in Rheinland-Pfalz vertreten.
Wenn Ihr Kind eine Integrierte Gesamtschule besuchen möchten, müssen Sie es bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde anmelden.
Verfahrensablauf
Der Antrag zur Aufnahme an einer IGS ist direkt an der gewünschten Schule zu stellen.
Vor der Aufnahme führen die Schulen in der Regel Informationsveranstaltungen durch.
Die Anmeldung selbst findet an speziellen Terminen statt.
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Schule zu den Informations- und Anmeldeterminen.
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren Ihrer Wunschschule.
Sollten mehr Anmeldungen als vorhandene Schulplätze vorliegen, findet ein Auswahlverfahren
nach den Regelungen des § 13 der Übergreifenden Schulordnung statt.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahren erhalten Sie eine Mitteilung von der Schule.
Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums.
Bemerkungen
Neben den Integrierten Gesamtschulen gibt es auch einige Kooperative Gesamtschulen, die mit den eigenständigen Schularten Realschule plus und Gymnasium die pädagogischen Aufgaben eines Schulzentrums in einem besonderen organisatorischen Verbund erfüllen.