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Vogelgrippe

Vogelgrippenachweis im Landkreis Germersheim


Keulung nach Vogelgrippenachweis: schwere und schmerzhafte Entscheidung.

Da in zwei Betrieben im Landkreis Germersheim, in Wörth und in Westheim, eine Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus H5N1 sicher nachgewiesen wurde, mussten insgesamt ca. 420 Tiere gekeult werden. Die Keulung wurde heute, Mittwoch, 14. Dezember, durch ein Unternehmen vollzogen. Mit dieser Maßnahme wurde im Bereich Westheim und nach intensiver Risikoabschätzung durch die Kreis-Veterinärinnen eine wochenlange Aufstallung in einer verbindlichen vorgegebenen größeren Restriktionszone vermieden. Noch offen ist, ob auch für den Bereich Wörth eine Restriktionszone entfallen kann. „Ich bin froh, dass wir mit dieser schwierigen Entscheidung zumindest sicher im Bereich Westheim auf eine Restriktionszone verzichten können“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Es tut mir und den Mitarbeitenden in der Seele weh, dass die Tiere gekeult werden mussten. Wir wissen, wie schwer das insbesondere für die Tierhalter und Züchter ist.“

Geflügelschau im November als Ursprung der Ansteckung.

Es gilt als sicher, dass sich die Tiere der beiden betroffenen Betrieb bei einer Geflügelschau im November angesteckt haben. Nachdem es bei einem anderen Aussteller in einer anderen Region direkt nach der Ausstellung einen Ausbruch gegeben hat, wurden alle Kontaktbetriebe informiert. Im Landkreis Germersheim waren das drei Betriebe. Die vom Veterinäramt der Kreisverwaltung genommenen Proben haben in zwei von drei Betrieben leider zu gesicherten positiven Ergebnissen geführt. 


Kreis-Veterinärinnen gehen aktuell von keiner Ansteckung weiterer Tiere aus.

Da auf eigene Initiative alle drei an der Ausstellung beteiligten Betriebe aus Sicherheitsgründen unmittelbar direkt nach der Schau ihre Tiere aufgestallt haben und immer noch haben, ist nach Ansicht der Kreis-Veterinärinnen nicht von einer Ansteckung weiterer Tiere außerhalb dieser Betriebe auszugehen. Sie berichten zudem, dass die Proben im Landkreis Germersheim zu einem sehr frühen Zeitpunkt entnommen. Darüber hinaus wurden in den beiden Betrieben alle vom Veterinäramt angeordneten Sicherheitsmaßnahmen nach Bekanntwerden des Ausbruchs in dem Kontaktbetrieb umgesetzt, darunter Einrichtung einer Hygieneschleuse. Eine abschließende Bewertung der Situation in Wörth steht jedoch noch aus. 

Quelle: Pressemitteilungen Kreis Germersheim


Nachtrag 16.12.2022:

Alle vom Veterinäramt angeordneten Sicherheitsmaßnahmen nach Bekanntwerden des Ausbruchs in dem Kontaktbetrieb wurden sofort umgesetzt, darunter die Einrichtung einer Hygieneschleuse. Die dritte an der Ausstellung beteiligte Geflügelhaltung zeigte keine positiven Befunde. Aufgrund dieser Sachverhalte konnte nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises und unter Zustimmung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) auf das Errichten von Restriktionszonen verzichtet werden. Die nach der Keulung erforderlichen weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung) finden unter behördlicher Aufsicht statt und wurden bereits begonnen. Der Geflügelhalter, der ebenfalls bei der Geflügelschau war, aber keinen positiven Befund hat, stallt seine Tiere sicherheitshalber weiter freiwillig auf.

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