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Brennholz 

Brennholz - Anfrage 2023


Wie kann ich als Bürger oder Bürgerin der Verbandsgemeinde Lingenfeld Brennholz bestellen?

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld können über die zuständigen Forstreviere zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

Hinweis: Ihre Anfragen können ab sofort bis spätestens 30. November aufgegeben werden!


Wie bestelle ich Brennholz? 

Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über Internet – es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang können auch evtl. über Angehörige/Freunde die Anfrage mit ihren Angaben per Smartphone aufgeben lassen. Wenn auch dies für Sie nicht möglich ist, können Sie in der aktuellen Umstellungsphase auf das Online-Anfrageverfahren im Revier Lustadt wie in den Vorjahren auch noch die jeweils aktuellen Brennholz-Anfrage-Formulare des Forstreviers an den Broschürenauslagen in den Rathäusern in Lingenfeld und Lustadt abholen und per Post an ihr zuständiges Forstrevier schicken.

Hinweis: Alle Formulare / Preise aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig! 


Forstrevier Lustadt

Ihr Ansprechpartner vor Ort: Florian Korff

Brennholzvergabe für Bürger und Bürgerinnen aus Germersheim, Lustadt, Lingenfeld, Weingarten (Pfalz), Westheim (Pfalz)

BRENNHOLZ-ANFRAGE ONLINE


Forstrevier Modenbach

Ihr Ansprechpartner vor Ort: Jürgen Render

Brennholzverkauf nur für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinden: Dudenhofen, Freisbach, Hanhofen, Harthausen, Schwegenheim und Weingarten (Lohwald)

Brennholz-Anfrage online



1. Für alle Brennholz-Kunden gilt:

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft.

Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt.

Es können keine Doppelanfragen bei mehreren Revieren abgegeben werden. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine möglichst gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.

 Hinweis: Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich!


2. Regelungen zur Brennholzaufarbeitung :

  • komplette Schutzkleidung für Motorsägenführer (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)
  • Es dürfen  nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz!
  • keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!


Die wichtigsten Änderungen in diesem Jahr im Überblick. 

  1. Brennholzanfragen sind generell forstamts- und landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage auch gleich eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!
  2. Es können leider keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!
  3. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Schlagabraum kann unter den „Bemerkungen“ zwar optional angefragt werden, falls dieser jedoch aufgrund der geringen Verfügbarkeit nicht in ausreichender Menge bereitsteht, erfolgt die Zuteilung der angefragten Menge ohne Rückfrage ganz oder teilweise als Polterholz!
  4. Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster
  5. Preise: Nadelholz-Polter: 50 €/Fm (= 35,71€/Ster) / Laubholz-Polter: 70 €/Fm (=50,-€/Ster) / Nadelholz-Schlagabraum: 23,80€/Fm (=20€/Ster) / Laubholz-Schlagabraum 35€/Fm (=25 €/Ster)


Mit Brennholz heizen: Was gibt es zu beachten? 

Spanplatten, behandeltes oder auch nasses Holz und Abfälle sind im Kamin nicht erlaubt.  Sie sind nicht nur umweltschädlich als Brennstoffe, sondern können auch den Schornstein verstopfen. Stattdessen kommt in vielen Öfen das klassische Kaminholz zum Einsatz. Die gebräuchlichsten Brennholzarten sind in Deutschland die Laubhölzer Birke, Buche und Eiche , sowie auch die Nadelhölzer Fichte, Kiefer und Tanne. Sie sollten unbedingt beachten, dass das Brennholz trocken gelagert werden muss. Steigt die Feuchtigkeit im Holz über 25 % darf das Holz laut Bundes - Immissionsschutzgesetz nicht verbrannt werden.

(Quelle: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.)