cubes with the word "news" on a newspaper

NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Einkommenssteuerbescheide

Einkommenssteuerbescheide für das Jahr 2022


Informationen  der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (Landesamt für Steuern) zum Versand der Einkommenssteuerbescheide für das Jahr 2022. 

Die ersten Steuerbescheide von Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, treffen frühestens Ende März/Anfang April ein.

Grund: Die gesetzlichen Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln. Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel erst frühestens ab Mitte März zur Verfügung.

Auszahlung/ Anrechnung der Energiepreispauschale auf die Einkommensteuer.

Gleiches gilt für die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen die EPP nicht mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wurde. Diese erhalten die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Eine Auszahlung bzw. Anrechnung auf die zu zahlende Einkommensteuer wird daher ebenfalls erst frühesten ab Mitte März 2023 erfolgen können.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“. (Zuständigkeit VG Lingenfeld: Finanzamt Speyer-Germersheim)

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich. Vorteile sind unter anderen, dass die Daten direkt im Finanzamt verfügbar sind und somit schneller bearbeitet werden können.

Quelle: Pressemitteilung Landesamt für Steuern ( Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz)