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Amtliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Freisbach: Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung


Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung:

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Ortsgemeinderat sowie zur Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Freisbach am 26. November 2023 sowie für eine etwaige Stichwahl am 10. Dezember 2023 können bis einschließlich Freitag, dem 24. November 2023, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Fachbereich 1.1 - Wahlamt), 1. Obergeschoss, Zimmer 204, beantragt werden.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes, nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (26. November 20Mai 2023, 15.00 Uhr) gestellt werden. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld hat daher am Samstag, dem 25.11.2023, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und am Sonntag, dem 26.11.2023, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, geöffnet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass an diesen Tagen nach § 18 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) grundsätzlich nur noch Briefwahlunterlagen im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ausgestellt werden dürfen. Für die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an andere Personen ist zusätzlich die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Wahlberechtigten erforderlich.

alle weiteren Informationen zum Thema ,,Wahlen'' finden sie auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter www.vg-lingenfeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Freisbach um entsprechende Kenntnisnahme.

Verbandsgemeindeverwaltung

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