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Landwirtschaft

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen in 2024


Anträge, Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2024 vom 2. bis 31. Januar elektronisch stellen.

Ab Dienstag, 2. Januar, können Anträge, Teil 2, für die Teilnahme am EU- Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen bis spätestens Mittwoch, 31. Januar 2024, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden (Ausschlussfrist). Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet spätestens am Dienstag, 30. April 2024.

Die Antragstellung, Teil 2, erfolgt auch 2024 online über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de

Dort ist auch die Richtlinie für das Antragsverfahren hinterlegt. Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.

Folgende Maßnahmen können im Weinanbaugebiet Pfalz beantragt werden:

  • Pflanzung von Halb- und Hochstammreben: Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)
  • Rebsortenwechsel: Block 30 (Maßnahmen 31 – 56)
  • Bodenordnung: Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
  • Handarbeitsmauersteillagen: Maßnahme 51
  • Querterrassierung: Maßnahme 53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen im Jahr 2024 lauten:

  • Maßnahmen 21, 31 und 41:7500 Euro/Hektar(Flachlagen)
  • Maßnahmen 26, 36 und 46: 0.000 Euro/Hektar (Flachlagen)
  • Maßnahmen 22, 32 und 42:19.000 Euro/Hektar (Steillagen)
  • Maßnahmen 24, 34 und 44:21.000 Euro/Hektar (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 23, 33 und 43:7500 Euro/Hektar (extensive Anlagen)
  • Maßnahmen 25, 35 und 45:6000 Euro/Hektar (Nutzung gebrauchtes Material)
  • Maßnahme 51:32.000 Euro/Hektar (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 53: 24.000 Euro/Hektar (Neuanlage von Querterrassen)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar