Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)

Bebauungsplan „Altortsbereich Ost“ der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz)


Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Altortsbereich Ost“ der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Fachbeitrag Naturschutz, zur Beteiligung veröffentlicht wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom:

05.10.2026 bis einschließlich 04.11.2026

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen



  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

    Das Plangebiet umfasst den historischen Ortskern von Weingarten. Städtebaulich ist der Ortskern durch die für die Pfalz typische und aus der kleinbäuerlichen Nutzung entstandenen Haus-Hof-Bauweise mit straßenseitig angebauten Hauptgebäuden, zentralem Hof und rückwärtigem Scheunenriegel geprägt. Der Ortskern des ehemaligen Straßendorfes Weingarten umfasst dabei im Wesentlichen die Hauptstraße sowie die von der Hauptstraße abgehenden Seitenstraßen. In der jüngeren Vergangenheit wurden im Plangebiet mehrere Bauanträge für eine Bebauung in zweiter Reihe sowie für eine Nachverdichtung von Wohnbebauung auf den privaten Grundstücken im Ortskern eingereicht. In Verbindung mit der permanenten Nachfrage nach Wohnungen in Weingarten geht die Ortsgemeinde davon aus, dass sich der Trend zur Nachverdichtung z.B. durch die Umnutzung bisheriger Scheunengebäude oder durch zusätzliche Bebauung in zweiter Reihe innerhalb des Ortskerns langfristig fortsetzen wird. Um gerade für den historischen Ortskern von Weingarten eine geordnete Entwicklung dieser Nachverdichtung zu gewährleisten, hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) in seiner Sitzung am 16.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Altortbereich Ost“ aufzustellen. Zudem wurde die 1. Änderung des Aufstellungsbeschluss im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) am 15.01.2024 beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist es einerseits, eine angemessene Nachverdichtung im Bestand zu ermöglichen und andererseits, die typische Eigenart des historischen Ortskerns von Weingarten zu erhalten und den Ortskern gegen eine bauliche Überentwicklung zu schützen. Darüber hinaus soll ein geordneter Übergang zur offenen Landschaft bzw. zu den an den Ortskern angrenzenden Gartenbereichen geschaffen werden.

    Wesentliche Ziele der Ortsgemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Altortbereich - Ost“ sind:

    • Ermöglichung einer maßvollen und geordneten Nachverdichtung unter Beachtung des historisch gewachsenen Ortsbildes.
    • Vermeidung von baulichen Überentwicklungen im Ortskern.
    • Schaffung eines geordneten Übergangs zum nördlich angrenzenden Hainbach und den angrenzenden Gartenbereichen.
    • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026 durchgeführt.

    Grundlegende Änderungen an der Planung haben sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht ergeben. Ferner wurden aufgrund eingegangener Stellungnahmen gesonderte textlichen Festsetzungen angepasst bzw. klargestellt sowie einzelne Anpassungen der Baufenster (Baugrenzen, Baulinien) in der Planzeichnung vorgenommen.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) entlang des östlichen Teils Hauptstraße, der Bahnhofstraße sowie der Germersheimer Straße in der Gemarkung Weingarten (Pfalz) und umfasst eine Fläche von ca. 10,26 ha.

  • Abgrenzung des Planbereichs

    Der Geltungsbereich umfasst vollständig die 229, 230, 231, 231/2, 231/3, 232/1, 232/2, 232/3, 233/2, 233/3, 233/4, 233/5, 234, 235, 236, 236/2, 240/1, 240/2, 242/1, 242/2, 245, 248/1, 249/3, 249/4, 249/6, 249/8, 251, 252, 253, 255, 256, 257, 258, 263, 264, 265, 268, 270, 271, 271/2, 272, 274, 276, 279/2, 280/1, 287/2, 287, 287/1, 289, 290, 290/2, 291/1, 293, 295/1, 295/2, 295/3, 296/1, 296/2, 300, 300/4, 301, 302, 306, 366/3 (Straße „Neugasse“), 366/19 (Straße „Germersheimer Straße L507“), 403/2, 403/3, 404, 405, 406/2, 430/4, 430/5, 430/6, 430/10, 432/1 (Straße „Zeiskammer Zeil“), 485/2, 485/3, 485/4, 486/3, 487, 537/11, 537/17, 537/23, 537/24, 5309, 5310, 5311, 5312, 5313, 5314, 5315/1, 5316/1, 5317, 5318, 5319, 5320, 5321, 5322, 5323, 5324, 5325, 5326 (Straße „Hauptstraße“), 5327 (Straße „Spitalstraße“), 5328 (Straße „Hauptstraße“), 5329, 5330, 5331/1, 5332, 5333, 5334, 5335, 5336, 5338, 5339 (Straße „Bahnhofstraße“), 5369, 5370, 5371, 5372, 5373, 5374, 5375, 5376, 5377, 5378, 5379, 5380, 5381, 5382, 5383, 5384, 5385, 5386, 5387, 5388, 5389, 5390, 5391, 5392, 5993, 5394, 5395, 5396, 5397, 5402 (Straße „Hauptstraße“), 5405 (Straße „Hauptstraße“), 5406 (Straße „Hauptstraße“), 5407 (Straße „Hauptstraße“), 5408 (Straße „Hauptstraße“), 5409 (Straße „Hauptstraße“), sowie Teilfläche der Flurstücksnummern 273, 275, 277, 277/2, 279, 279/1, 537/22, 5403 (Straße „Hauptstraße L507“) der Gemarkung Weingarten (Pfalz).

    Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Norden

    •   Durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. (Flurstücknummer) 5304 („Hainbach“), 5340 („Hainbach“) und 5368 („Hainbach“).

    Osten

    • Durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5398,
    • durch die südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5399,
    • Querung der Flst.-Nr. 5403 (Straße „Hauptstraße L507“) in Nord-Süd-Richtung auf Höhe der westlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5401,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4590/1,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.537/22,
    • Querung der Flst.-Nr. 537/22 in West-Ost-Richtung in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 537/23,
    • durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 490/4,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 249/10,
    • durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 4523 (Straße „L507“).

    Süden

    • Durch die nördliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 485/12,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.482/3,
    • durch die nördliche und östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr.432/3,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 430/11,
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 428/6,
    • durch die südliche, östliche und nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 401 (Straße „Schulstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 273, 275, 277, 277/2, 279/1 und 279 in West-Ost-Richtung auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 412/2,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 279,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 401 (Straße „Schulstraße“),
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 412/1 und 412/2,
    • durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 412/2, 411/2 und 411,
    • durch die nördliche und westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 410 und 409,
    • durch die westliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 408/2 und 408/1.

    Westen

    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 400, 308, 310, 312/1, 314, 315, 316/1 und 5404 (Straße „Hauptstraße“),
    • Querung der Flst.-Nr. 5403 (Straße „Hauptstraße L507“) in Nord-Süd-Richtung in Höhe der östlichen Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5308 (Straße „Schlossgasse“ L507“),
    • durch die östliche Grundstücksgrenze der Flst.-Nr. 5308 (Straße „Schlossgasse“ L507“).

Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen

  • Folgende umweltbezogene Informationen liegen aktuell vor und werden veröffentlicht: 

    • Umweltbericht vom Planungsbüro Piske als Teil der Begründung desBebauungsplans (Stand Juni 2026): Dort werden die Inhalte der wichtigstenZiele des Bauleitplans kurz dargestellt, einschließlich einer Beschreibung derFestsetzungen des Plans, sowie Angaben über Standorte, Art und Umfang undder Bedarf an Grund und Boden. Ferner werden die Darstellung der Ziele desUmweltschutzes und die Belange der Umwelt, die bei der Planungberücksichtigt wurden sowie eine ausführliche Beschreibung und Bewertungdes Umweltzustandes sowie Beschreibungen der Umweltauswirkungen desPlanvorhabens und Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendetentechnischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Beschreibung derMaßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umweltund eine allgemeinverständliche Zusammenfassung beschrieben.
    • Fachbeitrag Naturschutz vom Planungsbüro Piske (Stand Januar 2026):Inhaltlich wird eine Bestandsbeschreibung und -bewertung der aktuellenNutzung der Fläche des Plangebiets in Bezug auf die einzelnen SchutzgüterGeologie und Boden, Klima und Luft, Wasser, Biotoptypen/ Pflanzen und Tiere,Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie dessenWechselwirkungen aufgezeigt. Weiterhin wird die städtebauliche Konzeptionund den Flächenbedarf der Planung beschrieben. Ferner werden in einerKonfliktanalyse die Wirkfaktoren des Vorhabens, Wechselwirkungen mitanderen Planungen, Artenschutzrechtliche Wirkungen und Eingriffe in dieNaturgüter zusammengefasst und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmenzum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgezeigt. Final werdendie ausgearbeiteten Maßnahmen in die Planzeichnung und in die textlichenFestsetzungen übernommen.
  • Umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen, welche während der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind:

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde zu Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen (Stellungnahme vom 21.04.2026)
    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenbehörde zu Gewässer, Bewirtschaftung von schadlosen Niederschlagswässer, Grundwasser und Überflutungen bei Starkregenereignissen, (Stellungnahme vom 21.04.2026)
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zum Wasserschutzgebiet, Gewässerschutz, zum Überschwemmungsgebiet, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Hochwasser/ Starkregengefährdung (Stellungnahme vom 22.04.2026)
    • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld zu Niederschlagswasser (Stellungnahme vom 23.03.2026)
  • Der Umweltbericht sowie der Fachbeitrag Naturschutz enthält Informationen zu folgenden Themen:

    Aktuelle Nutzung, Naturräumliche Gliederung, heutige potenzielle natürliche Vegetation, Geologie und Boden, Luft und Klima, Wasser, Biotoptypen/ Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild und Erholungspotenzial, Kultur und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Wirkfaktoren des Vorhabens und Kompensationsmaßnahmen.

  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, welche während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangen sind, liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

    Niederschlagswasser und Versickerung

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 21.04.2026
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RegionalstelleWasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 22.04.2026
    • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke vom 23.03.2026

    Gewässer, Gewässerschutz

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, vom 21.04.2026 
    • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 22.04.2026

    Grundwasser

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- undBodenschutzbehörde, vom 21.04.2026- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RegionalstelleWasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 22.04.2026

    Hochwasser/ Starkregengefährdung

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- undBodenschutzbehörde, vom 21.04.2026- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RegionalstelleWasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 22.04.2026

    Artenschutz und Ausgleichmaßnahmen

    • Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehördevom 21.04.2026

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen eingegangen: Stellungnahme vom 13.10.2023 einer Bürgergruppe mit Inhalten zu Hitzeschutz, Klimaanpassung und Artenvielfalt sowie Lebensraum von der heimischen Flora und Fauna in den bestehenden Grünflächen der rückwärtigen Hausgärten. Ferner werden der Erhalt und Sicherung dieser Flächen gefordert.

Hinweise: Während der Auslegungsfrist (siehe oben ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld vorgebracht sowie elektronisch (Fax-Nr.: 0 63 44 / 50 94 - 245; E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-lingenfeld.de) übermittelt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Weingarten, (Pfalz), den 22.09.2026

Becker

Ortsbürgermeister