
Alle Winzerinnen und Winzer, die mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften oder Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchs- oder Versuchsflächen nutzen, sind verpflichtet, ihre Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung für die EU-Weinbaukartei spätestens bis zum 31. Mai 2026 abzugeben.
Zu melden sind insbesondere:
- Rodungen
- Pflanzungen
- Zwischen- und Nachpflanzungen
- Änderungen von Flächen
- Bewirtschafterwechsel
- Zugänge oder Abgänge von Rebflächen
Gemeldet werden müssen alle Änderungen, die seit dem 1. Juni 2025 vorgenommen wurden.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz empfiehlt die Online-Abgabe über das Weininformationsportal (WIP). Dort stehen umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung und die Meldung kann direkt elektronisch übermittelt werden. Die Meldung kann zwar weiterhin in Papierform eingereicht werden, empfohlen wird jedoch ausdrücklich die Online-Abgabe über das Weininformationsportal (WIP).
Hinweise zu Pflanzgenehmigungen
Für Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Diese muss vor der Pflanzung vorliegen. Ausnahmen gelten nur im vereinfachten Verfahren.
Rechenbeispiel / Musterformular
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel zur Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung als Orientierungshilfe beim Ausfüllen des Formulars. Bitte beachten Sie, dass die Meldung bevorzugt online über das Weininformationsportal (WIP) abgegeben werden soll.




