
Am 1. November ist im Kreis Germersheim die dritte Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2026 fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung. Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.
Verwaltungsgebühren bei verspäteter Zahlung: Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein, müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden.
SEPA-Lastschriftmandat
Wer eine Einzugsermächtigung, also ein SEPA-Lastschriftmandat, erteilt hat, erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden. Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53-256 angefordert werden oder sie laden sich das Formular online herunter. Das ausgefüllte Formular muss unterschrieben an die Kreisverwaltung Germersheim geschickt werden (per Post oder als Scan per E-Mail).
zum Formular- Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
So wird die Zahlung richtig zugeordnet
Bei Zahlungen bittet die Kreisverwaltung darum, unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden. Ebenso wird um die Verwendung der richtigen Bankkonten der Abfallwirtschaft Germersheim gebeten. Diese stehen auf dem jeweiligen Gebührenbescheid.
Quelle: Presse- und Medieninformationen Kreis Germersheim


